Vorschlag der Europäischen Kommission den Ausstieg aus der subventionierten Kohleförderung im Jahr 2014 muss sofort geändert werden - Zeitfenster wird immer kleiner

Anlässlich seiner Sitzung am 20. Juli 2010 verabschiedete die Europäische Kommission einen kumulierten Gesetz-Vorschlag, die bestehende Verordnung des Rates 1407/2002 (die "Kohleverordnung"), die aufgrund der am 31. Dezember 2010 auslaufenden ersetzen.
Durch die Annahme unserer wesentlichen Merkmale - Stilllegungsbeihilfen ("degressive Betriebsbeihilfen" Erleichterung der Stilllegung Verfahren) sind
gewährt, um nur diesen Minen, für die eine endgültige Schließung Plan existiert reagieren, die mit
dies spätestens 1. Oktober 2014 - Verpflichtung, keine Beihilfe gewährt werden, wenn Minen nicht geschlossen sind nach Ablauf der in der festen erholen
Stilllegungsplan
Die Kommission hat grob die Ergebnisse der diesbezüglichen Folgenabschätzung von ihren Dienststellen Auto-Ried nicht berücksichtigt. Stattdessen folgte sie eine Reihe von schlecht platzierter Argumente, die den Ausstieg aus der staatlichen Beihilfen verlangt nach einem begrenzten Zeitraum aus prinzipiellen Gründen. Damit die Kommission bewusst gefährdet die Arbeitsplätze von Zehntausenden in der Europäischen Kohle-Sektor und verwandten Industrien setzen. Folglich ist in seiner Pressemitteilung vom 9. August 2010, hat hervorgehoben, dass FECER unschätzbare soziale und ökologische Ziele für geopfert wurden Alleg-
edly zwingende Gründe einschließlich Wettbewerb und Klimaschutz. Zweifellos hat eine solche Ent-scheidung alle Zutaten, um Ressentiments zu fördern vis-à-vis der europäischen Integration oder bestenfalls Wahlmüdigkeit, als während der letztjährigen Wahl zum Europäischen Parlament gezeigt.
Nach sorgfältiger Austausch von Argumenten zwischen den politischen Akteuren in ganz Europa auf dem obigen Vorschlag der Kommission bewertet, rufen FECER Mitglieder auf allen Institutionen der Europäischen Union bei der Fertigstellung beschäftigt die Revision des "Kohleverordnung" - insbesondere Kommission, Parlament und Rat - zu nehmen in Konzernabschluss die folgenden:
- für sozialen und ökologischen Gründen, war die wichtigste Schlussfolgerung der Folgenabschätzung Be-wertung eine allmähliche Auslaufen der Betriebsbeihilfen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, dh bis zum Jahr 2020
- staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau, wie durch den Vorschlag der Kommission 2010/372 abgedeckt ist weder ein "ineffiziente fossile Brennstoffe Subvention" in der Verfolgung der Schlussfolgerungen des G20-Runde abgeschafft werden, da der Kohlenstoff-Fußabdruck der Kohlenutzung in einem vernachlässigbaren verändern wird Umfang erst seit Importkohle ersetzt lokalen Produktions-
Allerdings, wenn die Europäische Union Prinzipien der Ordnungspolitik über alle anderen politischen Ziele setzen sollte, hätte dies erhebliche Konsequenzen in seinem eigenen Bereich, z. B. Auslaufen der Zahlungen an die Landwirtschaft in einem vergleichbaren Zeitraum.
Zusammenfassend ist FECER zuversichtlich, dass die EU-Institutionen, die sich mit der Revision des "Kohleverordnung" in den kommenden Wochen wird klug genug, um die Prinzipien der Strategie Europa 2020 in einer sorgfältigen und verantwortungsvollen Art und Weise, die die Ziele der Anwendung setzt Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung bzw. auf der Oberseite der strategischen Agenda der EU im nächsten Jahrzehnt.
Brüssel, 25. Oktober 2010

Anlässlich seiner Sitzung am 20. Juli 2010 verabschiedete die Europäische Kommission einen kumulierten Gesetz-Vorschlag, die bestehende Verordnung des Rates 1407/2002 (die "Kohleverordnung"), die aufgrund der am 31. Dezember 2010 auslaufenden ersetzen.

Durch die Annahme unserer wesentlichen Merkmale

  • Stilllegungsbeihilfen ("degressive Betriebsbeihilfen" Erleichterung der Stilllegung Prozess) soll auf diejenigen Minen, für die eine endgültige Schließung Plan existiert, die in Kraft tritt später nicht gewährt werden, als 1. Oktober 2014
  • Verpflichtung, keine Beihilfe gewährt werden, wenn Minen nicht geschlossen sind nach dem Datum in der Stilllegungsplan festgelegt erholen

Die Kommission hat grob die Ergebnisse der diesbezüglichen Folgenabschätzung von ihren Dienststellen durchgeführt missachtet. Stattdessen folgte sie eine Reihe von schlecht platzierter Argumente, die den Ausstieg aus der staatlichen Beihilfen verlangt nach einem begrenzten Zeitraum aus prinzipiellen Gründen. Damit die Kommission bewusst gefährdet die Arbeitsplätze von Zehntausenden in der Europäischen Kohle-Sektor und verwandten Industrien setzen. Folglich ist in seiner Pressemitteilung vom 9. August 2010, hat hervorgehoben, dass FECER unschätzbare soziale und ökologische Ziele für die angeblich zwingende Gründe einschließlich Wettbewerb und Klimaschutz geopfert wurden. Kein Zweifel, eine solche Entscheidung alle Zutaten, um Ressentiments zu fördern vis-à-vis der europäischen Integration oder bestenfalls Wahlmüdigkeit, als während der letztjährigen Wahl zum Europäischen Parlament gezeigt.

Nach sorgfältiger Austausch von Argumenten zwischen den politischen Akteuren in ganz Europa auf dem obigen Vorschlag der Kommission bewertet, rufen FECER Mitglieder auf allen Institutionen der Europäischen Union bei der Fertigstellung beschäftigt die Revision des "Kohleverordnung" - insbesondere Kommission, Parlament und Rat - zu nehmen in Konzernabschluss die folgenden:

  • für sozialen und ökologischen Gründen, war die wichtigste Schlussfolgerung der Folgenabschätzung Be-wertung eine allmähliche Auslaufen der Betriebsbeihilfen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, dh bis zum Jahr 2020
  • staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau, wie durch den Vorschlag der Kommission 2010/372 abgedeckt ist weder ein "ineffiziente fossile Brennstoffe Subvention" in der Verfolgung der Schlussfolgerungen des G20-Runde abgeschafft werden, da der Kohlenstoff-Fußabdruck der Kohlenutzung in einem vernachlässigbaren verändern wird Umfang erst seit Importkohle ersetzt die lokale Produktion

Allerdings, wenn die Europäische Union Prinzipien der Ordnungspolitik über alle anderen politischen Ziele setzen sollte, hätte dies erhebliche Konsequenzen in seinem eigenen Bereich, z. B. Auslaufen der Zahlungen an die Landwirtschaft in einem vergleichbaren Zeitraum.

Zusammenfassend ist FECER zuversichtlich, dass die EU-Institutionen, die sich mit der Revision des "Kohleverordnung" in den kommenden Wochen wird klug genug, um die Prinzipien der Strategie Europa 2020 in einer sorgfältigen und verantwortungsvollen Art und Weise, die die Ziele der Anwendung setzt Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung bzw. auf der Oberseite der strategischen Agenda der EU im nächsten Jahrzehnt.

Brüssel, 25. Oktober 2010